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Grundschule Zedernstraße - Fürth Vach
 

Nutzung von Smartwatches (Stand: Januar 2023)

Kinder und Jugendliche tragen immer häufiger interaktive Uhren, sogenannte Smartwatches, als Vorstufe oder Alternative zum Smartphone. Die kindgerechten Modelle bieten viele Vorteile: leichte Bedienung, einfache Kontaktmöglichkeit, SOS-Funktion, Fitnessförderung, GPS-Tracking/Geofencing, geringe Risiken.

An Schulen jedoch können Smartwatches einige Probleme mit sich bringen:


  1. Kinder werden im Unterricht gestört, weil sie angerufen oder Nachrichten verschickt und erhalten werden.
  2. Smartwatches haben unter anderem eine Foto- und Videofunktion sowie eine Diktierfunktion. Vielen Kindern ist der Umgang mit dieser Art von Uhren nicht vertraut was zu unerlaubten Foto- und Filmaufnahmen von Mitschülerinnen und Mitschülern führen kann und somit einen Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild darstellt.
  3. Sollten Smartwatches über eine Abhörfunktion verfügen, z.B. bei älteren Modellen, verstößt dies gegen den Datenschutz, da heimliche Aufnahmen im Unterricht rechtswidrig sind. Die Bundesnetzagentur hat am 17.11.2017 den Verkauf derartiger Modelle verboten und die Schulen darauf hingewiesen, solche Smart-watches den Schülern umgehend abzunehmen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter www.bundesnetzagentur.de.


Allerdings gibt es auch Smartwatches, welche einen sogenannten „Schulmodus“ besitzen, damit Kinder in der Schulzeit nicht von ihrer Smartwatch abgelenkt werden oder telefonieren können.
Der Schulmodus wird ausschließlich über die Eltern-App eingerichtet und gesteuert. Dazu werden entsprechende Uhrzeiten und Tage festgelegt, beispielsweise Montag bis Freitag von 07.45 bis 15:30 Uhr. In dieser Zeit kann das Kind ausschließlich die Uhrzeit ablesen und alle anderen Funktionen, außer gegebenenfalls der SOS-Funktion, sind deaktiviert.


Weiterhin haben viele Hersteller von Smartwatches auf geltende Datenschutz- anforderungen reagiert und integrierte Funktionen entsprechend darauf angepasst.


Smartwatch-Modelle mit integriertem Schulmodus und Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen sind als Uhr während der Schul- und Betreuungszeit an unserer Schule zugelassen, sofern Sie als Eltern eine eidestattliche Versicherung über die täglich korrekte Einstellung des Schulmodus abgeben.


Informationen zum Schulmodus und der Datenschutzkonformität entnehmen Sie bitte der Gebrauchsanweisung der Smartwatch, bevor Sie die eidesstattliche Versicherung unter-schreiben.


Auf jegliche Verstöße und Zuwiderhandlungen wird entsprechend reagiert und ihr Kind muss in solchen Fällen die Smartwatch umgehend ausschalten und in der Schultasche verwahren. Die Verwahrung in der Schultasche während den Schulzeiten gilt danach dauerhaft. Für alle Belange Dritter treten Sie alleinhaftend als Erziehungsberechtigte/r ein. Besprechen Sie bitte mit Ihrem Kind die Nutzung und den korrekten Umgang der Smartwatch. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.


Sollte ihr Kind eine Smartwach in der Schule tragen, lades Sie bitte das entsprechende Formular im Bereich  Downloads herunter und geben sie es unterschrieben im Sekretariat ab.




 
 
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